Angaben

Hochschule

Angaben zum österreichischen Hochschulsystem

Stand Juli 2006

Der postsekundäre Sektor in Österreich

  • In Österreich umfasst der postsekundäre Sektor auf Universitätsniveau (Hochschulsektor) die Universitäten, erhalten vom Staat, die Philosophisch-Theologischen Hochschulen, erhalten von der Katholischen Kirche, die fachhochschulischen Einrichtungen, erhalten von privatrechtlich organisierten und staatlich subventionierten oder öffentlichen Trägem (manchen Trägem wurde die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung .Fachhochschule" verliehen) und die Privatuniversitäten, erhalten von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung.
  • Der außeruniversitäre postsekundäre Sektor umfasst die Akademien für Lehrerbildung (für Lehrer/innen an Pflichtschulen), die Hebammenakademien, die Medizinisch-Technischen Akademien, die Militärischen Akademien, die Diplomatische Akademie, die Psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen, die Konservatorien und zwei Wirtschaftsschulen,


Im Folgenden wird ausschließlich auf den Hochschulsektor eingegangen. Allgemeine Struktur des Hochschulwesens

  • Das alte System ist das der Diplomstudien. die grundsätzlich auf der Basis einer Reifeprüfung begonnen werden und deren Abschluss zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums berechtigt. Ein Diplomgrad wird von den Universitäten nach einem Diplomstudium mit 240 bis 360 ECTS-Anrechnungspunkten veliehen. Der volle Wortlaut ist .Magister/Magistra .. ." samt einer fachspezifischen Beifügung, z.B . "Magister philosophiae". In den Ingenieurwissenschafftlichen Studien Ist der Wortlaut "Diplom-lngenieur/in". Das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin sind Ausnahmen: Hier wird als erster akademischer Grad "Doctor medicinae universae"· bzw. "Doctor medicinae dentalis" nach einem Diplomstudium mit 360 ECTS-Anrechnungspunkten verliehen.

In Fachhochschul-Studiengängen wird, analog zu den Universitätsstudien, ein Fachhochschul-Diplomgrad ("Diplom-lngenieur/in (FH)" im ingenreurwissenschaftlichen Bereich bzw. "Magister/Magistra (FH)" in den anderen Bereichen; 240 bis 300 ECTS-Anrechnungspunkte) verliehen.

de_Anhang.pdf